Polnisches Verfassungsgericht verbietet Schächten

Trotz der widersprechenden EU-Regelung, hat jetzt das polnische Verfassungsgericht das Schächten in Polen verboten. Davon betroffen sind jüdische und muslimische Gläubige, für die das rituelle Schlachten von Tieren zur Religionsausübung gehört. Beim Schächten werden die Tiere ohne vorherige Betäubung mit einem Schnitt in die Kehle getötet. Anschließend lässt man sie ausbluten, da die Religion den Verzehr von Blut untersagt. Dem Gerichtsurteil zufolge ist dies Tierquälerei und verletzt somit die polnische Verfassung. Damit handelt das Verfassungsgericht gegen die von der EU vereinbarte Regel, die am ersten Januar 2013 in Kraft tritt und das Schächten aus religiösen Gründen gestattet. Die European Jewish Association protestierte in Brüssel gegen die Entscheidung. Der Rabbiner Menachem Margolin erklärte in einem offenen Brief an den Präsidenten Bronislaw Komorowski, dass die Schächtung für koscheres Essen und damit für das jüdische Leben unerlässlich ist. Außerdem sei es wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Tiere bei einer gut ausgeführten Schächtung nicht zu leiden haben. Er forderte deshalb die EU auf, die Entscheidung Polens zu kippen.