Der vom deutschen Bundestag gefasste Beschluss zur „Charta der deutschen Heimatvertriebenen„, stößt nicht nur innerhalb Deutschlands auf Unverständnis. So kritisierte die polnische Regierung die Pläne der schwarz-gelben Regierungskoalition, einen „Vertriebenen-Gedenktag“ am 5. August einzuführen. Zwar akzeptiere Polen, wie ein Sprecher des polnischen Außenministeriums am vergangenen Freitag in Warschau erklärte, das dies eine „innere Angelegenheit Deutschlands“ sei, doch die „Charta“ berücksichtigt nicht „den ganzen historischen Kontext des zweiten Weltkrieges“. Damit ist das Dokument nicht gerade förderlich, für die polnisch-deutsche Verständigung. Entgegen vieler Einwände, haben CDU und FDP einen Antrag für den Gedenktag eingereicht. Die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ war am 5. August 1950 von den Führern der deutschen Vertriebenenverbände unterzeichnet wurden und listete die Rechte und Pflichten Vertriebener auf. Darin ist von einem „Gott geschenktes Grundrecht der Menschheit [auf] Heimat“ die Rede. Weiterhin wird eine „gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des Krieges“ gefordert. Da diese Charta vor über sechzig Jahren, unter dem Eindruck der Misere eines Lebens als Flüchtling entstand, relativiert es nicht unerheblich die nationalsozialistischen Verbrechen. Warum die Regierungskoalition sich bemüßigt fühlt, dafür jetzt einen eigenen Gedenktag einzufordern, ist unklar – die Kritik aus Polen berechtigt.