Investitionen: EU fordert Polen zur Gesetzesänderung auf

Polen wurde jetzt öffentlich von der Europäischen Kommission aufgefordert, seine Steuervorschriften zu ändern. Diese benachteiligen noch immer Investoren aus anderen EU-Mitgliedstaaten. So sind beispielsweise Investment- und Rentenfonds in Polen von der Körperschaftssteuer befreit, allerdings nur, wenn sie von inländischen Firmen aufgelegt wurden. Investoren die in Polen in Fonds investieren, deren Initiatoren in anderen EU-Staaten ihren Firmensitz haben, sind von dieser Befreiung ausgeschlossen. Dies steht nicht im Einklang mit dem geltenden europäischen Recht, wie die EU-Kommission bemängelte. Auch in anderen Bereichen kommt Polen seinen Pflichten, einen europaweit freien Kapital- und Dienstleistungsverkehr zu ermöglichen, noch nicht nach. Nach dieser offiziellen Aufforderung, diese Punkte zu ändern, muss die polnische Regierung innerhalb von 2 Monaten reagieren. Sonst besteht die Möglichkeit, dass Polen vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Artikel 36 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verklagt wird.