Wie die polnische Regierung inzwischen bekannt gab, soll an der Ostseeküste, vermutlich in Zarnowiec bei Gdansk, bis 2020 das erste polnische Atomkraftwerk entstehen. Ein Atomunfall könnte dann auch die Ostseeküste Deutschlands und Menschen in Mecklenburg und Brandenburg gefährden. Verhindert werden kann das Atomprogramm Polens nicht, doch die Landtagsfraktion der Grünen hofft die Pläne so lange zu verhindern, bis den Verantwortlichen in Polen die Gefahr für ihr Land bewusst wird und sie Alternativen zur Stromerzeugung nutzen. Um ein Umdenken zu erreichen, will die Grünen-Fraktion eine Beschwerde bei der Europäischen Union einreichen. Als Argument werden beispielsweise die fehlerhaften Umweltprüfungen vorgelegt. So geht, nach Meinung der Kläger, die polnische Regierung davon aus, dass bei einer Reaktorkatastrophe eine Sperrzone von drei Kilometern und die Versorgung der darin befindlichen Einwohner mit Kaliumjodtabletten ausreichend wäre. Außerdem plant Polen einen Reaktorunfall nicht ernsthaft ein, da davon ausgegangen wird, dass schwere Katastrophen nur alle Million Jahre auftreten. Dies jedoch hat sich längst als falsch erwiesen. Das EU-Recht sieht vor das auch Nachbarstaaten angehört werden müssen, wenn Pläne eines Landes sich auf die Nachbarländer auswirken können. Allerdings ist für die polnische Regierung die Entscheidung bereits gefallen, nachdem der Ministerrat und das polnische Parlament für den Bau der Atomkraftwerke stimmten. Eine nennenswerte Antiatomkraftbewegung gibt es in Polen nicht, obwohl 1990 heftiger Widerstand der Bevölkerung den Baustopp für das damals in Zarnowiec geplante AKW bedeutete. Aktuell ist Atomenergie kein wichtiges Thema für die polnische Bevölkerung, so dass Proteste gegen den geplanten Bau bisher kaum spürbar sind.
Ein Gedanke zu „Grüne klagen gegen polnisches Atomprogramm“
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